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Warum International Driving Authority LLP das von PATHWAY TRAVEL PTE. LTD. behauptete Recht bestreitet, den Namen INTERNATIONAL DRIVING AUTHORITY zu verwenden

Eine dokumentierte Darstellung der früheren kommerziellen Nutzung, eingetragener Markenrechte, förmlicher Mitteilungen, einer umstrittenen Behauptung früherer Benutzung, des direkten Kontakts mit einem unter dem Namen Hamid Oumoumen angezeigten Konto, bezahlter Suchmaschinenwerbung und der fortgesetzten Verwendung einer identischen geschäftlichen Identität

Veröffentlicht: 20. Juli 2026
Geprüfte Belege: 17. Juli 2026
Von: International Driving Authority LLP


Rechtlicher Status und Hinweis zur ausgewogenen Darstellung

Dieser Artikel betrifft einen ungelösten zivilrechtlichen Marken- und Unternehmensidentitätsstreit.

Bislang hat weder ein Gericht noch ein Markengericht festgestellt, dass PATHWAY TRAVEL PTE. LTD., International Automobile Authority LLC oder Hamid Oumoumen für Markenverletzung, Passing-off, unlauteren Wettbewerb oder irreführendes Verhalten haftet.

Es wird kein strafrechtlicher Vorwurf erhoben.

Soweit dieser Artikel auf Verletzung, bewusste Aneignung, Kenntnis, kommerzielle Absicht, irreführende Darstellung oder das Fehlen einer rechtmäßigen Berechtigung Bezug nimmt, werden diese Aussagen ausdrücklich gekennzeichnet als:

  • unsere rechtlichen Vorwürfe;
  • unsere Schlussfolgerungen aus den Belegen;
  • oder unsere auf der dokumentierten Chronologie beruhenden Meinungen.

Das Wort bewusst wird verwendet, um die wissentliche Fortsetzung kommerzieller Tätigkeit nach förmlicher Mitteilung und rechtlicher Beratung zu beschreiben. Es bedeutet nicht, dass ein Gericht bereits eine Absicht festgestellt hat, gegen das Gesetz zu verstoßen.

Wir unterscheiden durchgehend zwischen:

  1. Tatsachen, die durch offizielle Register, Markenurkunden, öffentliche Webseiten, Screenshots, interne Geschäftsunterlagen und Korrespondenz belegt sind;
  2. Behauptungen von PATHWAY TRAVEL PTE. LTD. und seinen Rechtsanwälten;
  3. unserer Erwiderung auf diese Behauptungen;
  4. Fragen, die noch von einem Gericht oder Tribunal zu entscheiden sind.

Die in diesem Artikel genannten Unternehmen und Personen haben ein Recht auf Gegendarstellung. Nachgewiesene Tatsachenfehler werden wir transparent berichtigen.


Die Fakten auf einer Seite

International Driving Authority LLP besteht unter genau diesem eingetragenen Namen seit dem 13. September 2017. Sie ist weiterhin eine aktive Limited Liability Partnership des Vereinigten Königreichs.

Wir sind Inhaber eingetragener INTERNATIONAL DRIVING AUTHORITY Wort- und Bildmarken für Übersetzungsdienstleistungen in mehreren Rechtsordnungen, darunter:

  • Wort- und Bildmarkeneintragungen der Europäischen Union;
  • Wort- und Bildmarkeneintragungen des Vereinigten Königreichs;
  • eine singapurische Bildmarkeneintragung, die den Namen enthält;
  • kanadische Wort- und Bildmarkeneintragungen.

PATHWAY TRAVEL PTE. LTD. betreibt derzeit einen konkurrierenden Übersetzungsdienst unter der identischen geschäftlichen Identität:

International Driving Authority

Auf der eigenen Website heißt es, das Unternehmen fertige Übersetzungen nationaler Führerscheine an; als Betreiber wird PATHWAY TRAVEL PTE. LTD. genannt.

Das Zeichen ist identisch.

Die Dienstleistungen überschneiden sich.

Die Zielkundengruppen überschneiden sich.

Die Online-Marketingkanäle überschneiden sich.

Die Rechtsanwälte von PATHWAY behaupteten im April 2025, ihr Mandant habe den Namen seit ungefähr Oktober 2023 verwendet und verfüge über Unterlagen, die bis zum 27. Oktober 2023 zurückreichen.

Unsere eigenen historischen Unterlagen reichen wesentlich weiter zurück.

Eine Suche in unserer internen Produktionsauftragsdatenbank, beschränkt auf Datensätze, bei denen das Feld „Driver License Country“ auf Singapur gesetzt war und mit einem Stichtag vom 1. Oktober 2023, ergab 28 Aufträge.

Das älteste angezeigte Ergebnis ist datiert auf:

5. Januar 2018

Die Einträge zeigen gezahlte Beträge und Statusangaben, wonach Zahlung, Antragsdaten und vom Kunden bereitgestellte Bilder geprüft und genehmigt worden waren.

Wir behaupten nicht, dass dieser Screenshot allein beweist, dass sich jeder Kunde physisch in Singapur befand. Er zeigt jedoch tatsächlich abgeschlossene kommerzielle Transaktionen mit in Singapur ausgestellten Führerscheinen Jahre vor dem von PATHWAY behaupteten Erstbenutzungsdatum im Oktober 2023.

Wir bewahren die zugrunde liegenden Unterlagen auf und sind bereit, einschlägige Nachweise zu Adressen, Zahlungen, Korrespondenz, Erfüllung und Zustellung in einem geeigneten rechtlichen Verfahren vorzulegen, vorbehaltlich des Schutzes der Kundendaten.

PATHWAY wurde am 3. März 2025 förmlich über unseren Anspruch informiert. Das E-Mail-System bestätigte den Eingang der Nachricht. Eine weitere Mitteilung folgte am 18. März 2025.

Ein Mitarbeiter des Kundendienstes wies die Beschwerde zunächst zurück, nachdem er uns mit einer völlig anderen Organisation verwechselt und den Streit fälschlich als einen über die Initialen „IDA“ behandelt hatte.

Nachdem wir diesen Fehler berichtigt hatten, entschuldigte sich der Mitarbeiter und erklärte, die Beschwerde werde zur administrativen Prüfung weitergeleitet.

PATHWAY beauftragte daraufhin Rechtsanwälte in Singapur.

Seine Rechtsanwälte:

  • bestätigten die Mitteilungen vom März;
  • behaupteten eine frühere Benutzung seit Oktober 2023;
  • bestritten eine Verwechslungsgefahr;
  • stellten die Unterscheidungskraft und Gültigkeit unserer singapurischen Eintragung infrage;
  • behaupteten, ihr Mandant habe in gutem Glauben gehandelt;
  • und behielten sich das Recht vor, die Nichtigerklärung unserer Marke zu beantragen.

PATHWAY setzte die Nutzung daher nicht aus Unkenntnis oder aufgrund eines administrativen Versehens fort.

Es erhielt die Mitteilung.

Es holte rechtlichen Rat ein.

Es nahm eine Rechtsposition ein.

Es entschied sich für die Fortsetzung.

Unsere Position ist eindeutig:

Die fortgesetzte kommerzielle Verwendung der identischen Identität INTERNATIONAL DRIVING AUTHORITY durch PATHWAY für sich überschneidende Übersetzungsdienstleistungen ist eine bewusste geschäftliche Entscheidung. Wir sind der Auffassung, dass diese Entscheidung unsere Rechte in den einschlägigen Gebieten verletzt und eine bewusste Aneignung unserer etablierten Markenidentität darstellt.

PATHWAY bestreitet diese Schlussfolgerung.

Die Belege sollten nun offen geprüft werden.

1. International Driving Authority LLP ist nicht erst gestern entstanden

International Driving Authority LLP, Unternehmensnummer OC418927, wurde am 13. September 2017 im Vereinigten Königreich gegründet und ist weiterhin aktiv.

Wir haben diesen Namen nicht gewählt, nachdem wir PATHWAY TRAVEL PTE. LTD. entdeckt hatten.

Wir haben ihn nicht erfunden, nachdem deren Domains erschienen waren.

Wir haben nach Entstehung des Konflikts keine künstliche Langform der Abkürzung „IDA“ geschaffen.

Seit 2017 ist dies unsere eingetragene rechtliche Identität.

Unsere Position ist außerdem, dass wir die Identität International Driving Authority seit diesem Zeitraum fortlaufend kommerziell genutzt haben.

Wir bewahren auf:

  • archivierte Website-Inhalte;
  • historische Inhalte aus sozialen Medien;
  • Kundenkommunikation;
  • Geschäftsunterlagen;
  • Auftragsunterlagen;
  • Zahlungsunterlagen;
  • Werbematerial;
  • Erfüllungsunterlagen;
  • und datierte interne Dokumentation.

Die Existenz der LLP ist für sich genommen kein vollständiger Nachweis der Markennutzung in jedem Land. Eine Unternehmensregistrierung und die kommerzielle Markennutzung sind rechtlich unterschiedliche Fragen.

Sie belegt jedoch eine wichtige und unbestreitbare Tatsache:

International Driving Authority LLP bestand unter genau diesem Namen bereits Jahre bevor die Rechtsanwälte von PATHWAY behaupten, ihr Mandant habe ihn im Oktober 2023 übernommen.


2. Unser eingetragenes Markenportfolio

Europäische Union

International Driving Authority LLP ist Inhaberin der Unionswortmarke:

INTERNATIONAL DRIVING AUTHORITY

Eintragungsnr. 019026482, angemeldet am 13. Mai 2024 und eingetragen am 30. August 2024 für Dienstleistungen der Klasse 41, darunter Übersetzung, Sprachübersetzung und Übersetzungsdienstleistungen.

Wir sind außerdem Inhaber der Unionsbildmarke Nr. 019026472, die dieselben Wörter enthält und Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen abdeckt.

Vereinigtes Königreich

Wir sind Inhaber der britischen Wortmarke:

INTERNATIONAL DRIVING AUTHORITY

Eintragungsnr. UK00004050366, wirksam ab dem 13. Mai 2024 und am 2. August 2024 in das Register eingetragen für Übersetzung, Sprachübersetzung und Übersetzungsdienstleistungen.

Wir sind außerdem Inhaber der britischen Bildmarkeneintragung Nr. UK00004050422, die dieselbe relevante Kategorie abdeckt.

Singapur

Wir sind Inhaber der singapurischen Bildmarkeneintragung Nr. 40202409334V, eingetragen mit Wirkung vom 29. April 2024 für:

  • Übersetzung;
  • Übersetzungsdienstleistungen;
  • Sprachübersetzung;
  • Online-Übersetzungsdienstleistungen;
  • Dolmetsch- und Übersetzungsdienstleistungen.

Die Eintragung enthält den Namen INTERNATIONAL DRIVING AUTHORITY und unsere bildliche Gestaltung.

Der Genauigkeit halber handelt es sich um eine Bildmarkeneintragung und nicht um eine gesonderte singapurische reine Wortmarkeneintragung.

Kanada

Wir sind Inhaber der kanadischen Wortmarkeneintragung:

INTERNATIONAL DRIVING AUTHORITY

Nr. TMA 1,361,810, eingetragen am 21. November 2025.

Wir sind außerdem Inhaber der kanadischen Bildmarkeneintragung Nr. TMA 1,361,808, die am selben Tag eingetragen wurde.

Die kanadischen Eintragungen wurden nach der Korrespondenz vom März 2025 abgeschlossen. Wir stellen sie nicht als bereits am Tag der ursprünglichen Mitteilung bestehende eingetragene kanadische Rechte dar. Sie sind Teil unseres heutigen Portfolios.

Eine Markeneintragung bedeutet nicht, dass jede Verwendung derselben Wörter in jedem denkbaren Zusammenhang automatisch rechtswidrig ist.

Sie bedeutet jedoch, dass die Verwendung eines identischen Zeichens für sich überschneidende Dienstleistungen eine ernsthafte Prüfung folgender Punkte erfordert:

  • Priorität;
  • Gebiet;
  • geschützte Dienstleistungen;
  • Verwendung als Kennzeichen der betrieblichen Herkunft;
  • Verwechslungsgefahr;
  • ältere Rechte;
  • Zustimmung;
  • Lizenz;
  • Argumente zur beschreibenden Benutzung;
  • und jede sonstige Einwendung.

Eine Domainregistrierung ist keine solche Prüfung.


3. Das konkurrierende Unternehmen verwendet den identischen Namen für sich überschneidende Dienstleistungen

Die konkurrierende Website präsentiert das Unternehmen als:

International Driving Authority

Auf der aktuellen „About“-Seite wird PATHWAY TRAVEL PTE. LTD., UEN 202401009W, als Betreiber genannt.

Auf derselben Seite heißt es, das Unternehmen fertige beglaubigte Übersetzungen bestehender nationaler Führerscheine an und verstehe sich als Übersetzungsdienst.

Dies ist kein Streit zwischen Unternehmen in nicht miteinander verbundenen Branchen.

Es geht nicht darum, dass ein Unternehmen Kleidung verkauft und ein anderes Industriemaschinen betreibt.

Das Zeichen ist identisch:

INTERNATIONAL DRIVING AUTHORITY

Die Dienstleistungen überschneiden sich:

Übersetzungs- und Sprachübersetzungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Führerscheindokumenten

Die angesprochenen Verbrauchergruppen überschneiden sich:

Fahrer und Reisende, die übersetzte Führerscheindokumente zur Verwendung im Ausland benötigen

Die Vertriebskanäle überschneiden sich:

  • organische Suche;
  • bezahlte Suche;
  • soziale Medien;
  • internationaler Online-Verkauf;
  • Verbraucherbewertungsplattformen;
  • digitale Dokumentenerfüllung;
  • physische Zustellung.

Das konkurrierende Unternehmen verwendet den Namen:

  • auf seiner Website;
  • als angezeigte geschäftliche Identität;
  • in bezahlter Werbung;
  • auf Social-Media-Konten, die von seiner Website verlinkt sind;
  • und in seinem Trustpilot-Profil.

Unterschiedliche Logos können rechtlich relevant sein.

Unterschiedliche Farbschemata können relevant sein.

Unterschiedliche Layouts können relevant sein.

Keine dieser Abweichungen beseitigt jedoch die zentrale Tatsache:

Der vollständige geschäftliche Name, den der konkurrierende Dienst verwendet, ist mit unserem Unternehmensnamen und unseren eingetragenen Wortmarken identisch.


4. Nachweise für mit Singapur verbundene kommerzielle Tätigkeit seit Januar 2018

Die Rechtsanwälte von PATHWAY behaupteten, ihr Mandant habe den streitigen Namen seit ungefähr Oktober 2023 verwendet und verfüge über Unterlagen mit Datum vom 27. Oktober 2023.

Unsere internen Geschäftsunterlagen reichen wesentlich weiter zurück als dieses Datum.

Wir durchsuchten unser historisches Auftragssystem nach folgenden Kriterien:

  • Datum bis: 1. Oktober 2023;
  • Land des Führerscheins: Singapur;
  • Ausstellungsstatus: abgelaufen, entsprechend dem historischen Alter der Dokumente.

Das System ergab:

28 Aufträge

Der älteste angezeigte Datensatz ist datiert auf:

5. Januar 2018

Die Suchergebnisse zeigen:

  • gezahlte Beträge;
  • Zahlungsstatus als geprüft und genehmigt gekennzeichnet;
  • Antragsstatus als geprüft und genehmigt gekennzeichnet;
  • Kundenbilder als geprüft und genehmigt gekennzeichnet;
  • bei zahlreichen Einträgen vollständig ausgefüllte Erfüllungsinformationen.

Internes Beweisstück A

Internes Beweisstück A — historische Aufträge mit Singapur-Bezug. Eine Suche im Produktionsauftragssystem von International Driving Authority, gefiltert nach „Driver License Country: Singapore“ und beschränkt auf Datensätze bis einschließlich 1. Oktober 2023, ergab 28 Aufträge. Das älteste angezeigte Ergebnis ist auf den 5. Januar 2018 datiert. Personennamen, Adressen, Auftragskennungen und Tracking-Informationen wurden geschwärzt.

Wir formulieren bewusst präzise, was dieser Screenshot beweist.

Er zeigt Transaktionen mit in Singapur ausgestellten Führerscheinen.

Er belegt für sich genommen nicht, dass sich jeder Antragsteller zum Zeitpunkt der Bestellung physisch in Singapur befand. Ein Inhaber eines singapurischen Führerscheins kann gereist sein oder anderswo gewohnt haben.

Er zeigt für sich genommen auch nicht jedes Beweisstück, das zur Beurteilung folgender Fragen erforderlich ist:

  • die Adresse des Kunden;
  • die Herkunft der Zahlung;
  • das Lieferziel;
  • die genaue Webseite, die der Kunde gesehen hat;
  • die auf jeder Rechnung oder Mitteilung angezeigte Markenkennzeichnung;
  • ob jede Transaktion für jeden rechtlichen Zweck als Markennutzung „in Singapur“ gilt.

Diese Fragen können anhand der zugrunde liegenden Daten geklärt werden.

Wir bewahren die Unterlagen auf und sind bereit, einschlägiges unterstützendes Material unter angemessenen Datenschutz- und Vertraulichkeitsvorkehrungen vorzulegen.

Was der Screenshot bereits belegt, ist erheblich:

Unser Geschäft bearbeitete spätestens seit Januar 2018 bezahlte Transaktionen mit in Singapur ausgestellten Führerscheinen — mehr als fünf Jahre vor dem von PATHWAY behaupteten Übernahmedatum im Oktober 2023.

Zumindest widerspricht dies unmittelbar jeder Behauptung, unsere geschäftliche Verbindung zu Übersetzungen von Führerscheindokumenten mit Singapur-Bezug habe erst begonnen, als wir 2024 die singapurische Eintragung anmeldeten.


5. Warum die Belege vom Januar 2018 von Bedeutung sind

Die Rechtsanwälte von PATHWAY stützten sich auf ein Argument früherer Benutzung in Singapur.

Der High Court von Singapur hat den common-law-Grundsatz anerkannt, dass bei einer benutzten Marke der erste Benutzer der Marke in Singapur als wahrer Inhaber behandelt werden kann, vorbehaltlich der Tatsachen, der Art der Benutzung und etwaiger einschlägiger vertraglicher Vereinbarungen.

Damit ist die Chronologie wichtig.

Die Chronologie lässt sich jedoch nicht reduzieren auf:

„Unser Mandant hat 2023 eine Domain registriert, und Ihre Markeneintragung erfolgte 2024.“

Zu den maßgeblichen Beweisfragen gehören:

  1. Wer hat das Zeichen tatsächlich zuerst benutzt?
  2. Wurde es als Marke — als Kennzeichen der betrieblichen Herkunft — benutzt und nicht lediglich beschreibend erwähnt?
  3. Wo fand die Benutzung statt?
  4. Welche Dienstleistungen wurden angeboten?
  5. War die Benutzung ernsthaft und kommerziell?
  6. War sie fortlaufend?
  7. Welche Verbraucher wurden erreicht?
  8. Welcher Goodwill bestand?
  9. Welche juristische Person war Inhaberin dieses Goodwills?
  10. Wurde dieser Goodwill später auf PATHWAY übertragen?

Unsere Auftragsbelege vom Januar 2018 sind für diese Fragen relevant.

Sie entscheiden nicht automatisch über alle diese Fragen.

Sie machen jedoch die Behauptung einer „Erstbenutzung“ im Oktober 2023 deutlich weniger überzeugend, sofern PATHWAY nicht erklären kann, weshalb Jahre früherer Transaktionen von International Driving Authority mit in Singapur ausgestellten Führerscheinen außer Betracht bleiben sollten.

PATHWAY erklärt, über archivierte Seiten, Marketingmaterial und Korrespondenz mit Datum ab dem 27. Oktober 2023 zu verfügen.

Wir fordern PATHWAY auf, sie vorzulegen.

Wir sind bereit, unsere früheren Unterlagen vorzulegen.

So sollten konkurrierende Prioritätsbehauptungen geprüft werden:

Dokumente gegen Dokumente — nicht Behauptungen gegen Schweigen.


6. PATHWAY wurde förmlich benachrichtigt

Am 3. März 2025 sandte International Driving Authority LLP eine förmliche Unterlassungsaufforderung an die vom konkurrierenden Unternehmen veröffentlichte geschäftliche E-Mail-Adresse.

Die Mitteilung bezeichnete:

  • International Driving Authority LLP;
  • das genau streitige Zeichen;
  • unsere Markeneintragungen;
  • die konkurrierenden Domains;
  • die sich überschneidenden Dienstleistungen;
  • die behauptete Verwechslungsgefahr;
  • die behauptete Verwendung in Google Ads;
  • das Verhalten, dessen Beendigung wir von PATHWAY verlangten;
  • eine Frist von zehn Geschäftstagen zur Antwort.

Die Mitteilung behandelte ausdrücklich die Verwendung der Marke in:

  • Domainnamen;
  • Website-Inhalten;
  • Darstellungen in sozialen Medien;
  • Werbung;
  • Google-Ads-Schlüsselwörtern;
  • Anzeigentexten;
  • Anzeige-URLs;
  • und sonstiger kommerzieller Kommunikation.

Etwa eine Minute später bestätigte das Intercom-System des Unternehmens den Eingang der E-Mail und teilte mit, das Team werde antworten.

Eine automatisierte Eingangsbestätigung beweist nicht, dass ein bestimmter Geschäftsführer die gesamte Mitteilung persönlich gelesen hat.

Sie belegt jedoch, dass die Mitteilung das veröffentlichte Kommunikationssystem des Unternehmens erreicht hatte und nicht als unzustellbar zurückgesendet wurde.

Nachdem innerhalb der ursprünglichen Frist keine persönliche Antwort einging, wurde am 18. März 2025 eine weitere Mitteilung versandt.


7. Die erste Antwort betraf das falsche Unternehmen und den falschen Streit

Am 19. März 2025 wies ein Vertreter, der von der E-Mail-Adresse des konkurrierenden Unternehmens antwortete, die Beschwerde zurück.

Die Antwort betraf jedoch eine andere Organisation.

Sie sprach uns an als:

International Drivers Association

Sie behandelte den Streit als einen über die Initialen:

IDA

Darin hieß es, die vollständigen Namen der Unternehmen seien unterschiedlich.

Sie verwies auf ein anderes Logo, einen anderen Markenanmelder und eine andere juristische Person.

Unser Unternehmen ist:

International Driving Authority LLP

Unsere Wortmarke lautet:

INTERNATIONAL DRIVING AUTHORITY

Unsere Beschwerde stützte sich nicht lediglich auf die Buchstaben „IDA“.

Wir korrigierten die Fehler noch am selben Tag und übermittelten die einschlägigen Markenangaben.

Der Vertreter entschuldigte sich daraufhin dafür, uns mit International Drivers Association verwechselt zu haben, und erklärte, die Beschwerde werde zur Prüfung an einen Administrator weitergeleitet.

Dieser Austausch belegt, dass PATHWAY spätestens am Ende des 19. März 2025 ausdrücklich darüber informiert worden war, dass:

  • der Anspruchsteller International Driving Authority LLP war;
  • das streitige Zeichen die vollständige Wortfolge INTERNATIONAL DRIVING AUTHORITY war;
  • die Beschwerde nicht eine Abkürzung betraf;
  • die Dienstleistungen sich überschnitten;
  • Markeneintragungen bestanden;
  • seine erste Analyse das falsche Unternehmen untersucht hatte.

Es handelte sich nun nicht mehr um einen unbestimmten Vorwurf, der an ein allgemeines Postfach geschickt worden war.

Der richtige Streit war identifiziert worden.


8. PATHWAY holte rechtlichen Rat ein und entschied sich für die Fortsetzung

Nachdem der Fehler des Kundendienstes berichtigt worden war, beauftragte PATHWAY Rechtsanwälte in Singapur.

Am 8. April 2025 sandte der für PATHWAY handelnde Rechtsbeistand eine förmliche Antwort, in der unsere Unterlassungsmitteilungen vom 3. und 18. März bestätigt wurden.

Aus Gründen der Fairness geben wir die Schreiben der Rechtsanwälte nicht vollständig wieder und legen keine Kommunikation offen, die Vergleichsverhandlungen betrifft.

Ihre inhaltliche Position lässt sich wie folgt zusammenfassen.

Die Rechtsanwälte von PATHWAY behaupteten:

  • ihr Mandant sei unter dem streitigen Namen seit ungefähr Oktober 2023 tätig gewesen;
  • es gebe Unterlagen mit Datum vom 27. Oktober 2023;
  • diese Unterlagen umfassten angeblich archivierte Webseiten, Marketingmaterial und Korrespondenz;
  • diese Benutzung liege vor unseren Markenanmeldungen von 2024;
  • die Markenauftritte und Darstellungen der Parteien seien unterschiedlich;
  • es bestehe keine relevante Verwechslungsgefahr;
  • die Benutzung durch ihren Mandanten sei früher, gutgläubig und rechtmäßig gewesen;
  • ein Domainverfahren würde scheitern;
  • ihr Mandant könne eine Feststellung der Nichtverletzung beantragen;
  • und unsere singapurische Eintragung könne angegriffen werden.

Am 14. April 2025 übersandte der Rechtsbeistand ein weiteres Schreiben, in dem argumentiert wurde, die Wortfolge sei beschreibend und verfüge nicht über ausreichende Unterscheidungskraft; außerdem sei die singapurische Eintragung nach dem singapurischen Trade Marks Act anfechtbar.

PATHWAY blieb daher nicht untätig.

Es setzte die Nutzung nicht fort, weil ein Kundendienst-Ticket vergessen worden wäre.

Es holte rechtlichen Rat ein.

Es formulierte eine Verteidigung.

Es entschied sich gegen ein Rebranding.

Dieser Unterschied ist wichtig.

Wir behaupten nicht:

PATHWAY habe vorsätzlich gegen eine gerichtliche Anordnung verstoßen.

Eine solche Anordnung gibt es nicht.

Wir behaupten:

PATHWAY setzte die Nutzung der streitigen geschäftlichen Identität nach Erhalt der Mitteilung und nach rechtlicher Beratung bewusst fort.

Ob die rechtliche Verteidigung diese Nutzung letztlich schützt, bleibt umstritten.

Die Fortsetzung selbst ist bewusst.


9. Unsere Erwiderung auf PATHWAYs Behauptung einer früheren Benutzung im Oktober 2023

Die Rechtsanwälte von PATHWAY erklären, ihr Mandant habe den Namen seit ungefähr Oktober 2023 verwendet.

Unsere Erwiderung lautet:

  1. International Driving Authority LLP bestand seit September 2017 unter genau diesem Namen.
  2. Unsere Position ist, dass die kommerzielle Nutzung der Identität bis ins Jahr 2017 zurückreicht.
  3. Unsere internen Unterlagen zeigen abgeschlossene Aufträge mit in Singapur ausgestellten Führerscheinen seit Januar 2018.
  4. Die historische Suche ergab vor dem 1. Oktober 2023 insgesamt 28 Aufträge mit Bezug zu singapurischen Führerscheinen.
  5. Dieser Stichtag liegt vor dem von PATHWAY genannten Dokumentendatum 27. Oktober 2023.
  6. PATHWAY hat uns die zugrunde liegenden Unterlagen, auf die sich seine behauptete Priorität ab Oktober 2023 stützt, nicht vorgelegt.
  7. Selbst wenn am 27. Oktober 2023 eine Webseite existierte, ist das Bestehen einer Webseite nicht zwangsläufig mit einer rechtlich ausreichenden früheren Markennutzung gleichzusetzen.
  8. PATHWAY muss die juristische Person benennen, die das Zeichen zu diesem Zeitpunkt angeblich besaß und verwendete.
  9. Es muss erläutern, wie ein etwaiger damit verbundener Goodwill auf den heutigen Betreiber übertragen wurde.
  10. Es muss die behauptete Nutzung von 2023 mit der Aussage auf seiner heutigen Website in Einklang bringen, wonach die Marke 2025 gegründet wurde.

Wir verlangen von den Lesern nicht, unsere Prioritätsbehauptung allein deshalb zu akzeptieren, weil wir sie aufstellen.

Wir legen tatsächlich datierte Geschäftsunterlagen vor und fordern PATHWAY auf, dasselbe zu tun.


10. Das Argument der Beschreibungswirkung wirft einen eigenen Widerspruch auf

Die Rechtsanwälte von PATHWAY argumentierten, International Driving Authority sei beschreibend, weil die Bezeichnung auf Unterstützung bei der Ausstellung oder Beschaffung internationaler Führerscheine oder Fahrerlaubnisse verweise.

Auf der aktuellen „About“-Seite von PATHWAY heißt es jedoch:

  • es sei ein Übersetzungsdienst;
  • es sei kein Aussteller von Genehmigungen;
  • es sei keine Behörde für Fahrerlaubnisse;
  • es sei von keiner Regierung autorisiert.

Auch der aktuelle rechtliche Haftungsausschluss erklärt, dass das Produkt kein von einer Behörde ausgestellter International Driving Permit sei und die einzige Leistung des Unternehmens in der Erstellung einer privaten Übersetzung bestehe.

Damit entsteht eine ungeklärte Frage.

Wenn das Unternehmen keine Genehmigungen ausstellt oder beschafft und ausschließlich Übersetzungsdienstleistungen anbietet, weshalb beschreibt dann die vollständige Bezeichnung International Driving Authority diese Übersetzungsdienstleistungen unmittelbar und ausschließlich?

Die singapurische Eintragung deckt Übersetzungs- und Sprachübersetzungsdienstleistungen ab.

PATHWAY ist berechtigt, ein Nichtigkeitsargument zu verfolgen.

Eine Eintragung ist nicht allein deshalb gegen Anfechtungen immun, weil sie erteilt wurde.

Die Ankündigung, eine Nichtigerklärung zu beantragen, ist jedoch keine Nichtigkeitsentscheidung.

Die uns vorliegenden Unterlagen enthalten keine Entscheidung eines Tribunals, durch die die Eintragung aufgehoben wurde.

Bis eine zuständige Behörde anders entscheidet, bleibt PATHWAYs Position zur Ungültigkeit eine Behauptung und ein rechtliches Argument — kein feststehendes Ergebnis.


11. Eine ACRA-Registrierung ist keine Markenlizenz

In seiner ersten Antwort des Kundendienstes argumentierte PATHWAY, es hätte keine singapurische ACRA-Registrierungsnummer erhalten können, wenn es gegen Markenregeln verstoßen würde.

Diese Argumentation steht im Widerspruch zu ACRAs eigener offizieller Anleitung.

ACRA erklärt, dass die Registrierung eines Geschäftsnamens:

  • keine ausschließlichen Rechte an diesem Namen verleiht;
  • keinen Schutz geistigen Eigentums bietet;
  • lediglich den Namen für die Unternehmenseinheit registriert.

ACRA unterscheidet ausdrücklich zwischen der Registrierung eines Geschäftsnamens und einer Markeneintragung.

IPOS erklärt denselben Grundsatz: Die Registrierung eines Geschäftsnamens bei ACRA oder einer Domain stellt keinen Markenschutz dar.

Ein Unternehmen kann daher wirksam gegründet sein und dennoch mit einem Markenanspruch konfrontiert werden.

Eine ACRA-Registrierung entscheidet nicht über:

  • Markeninhaberschaft;
  • Priorität;
  • Zustimmung;
  • Lizenz;
  • Unterscheidungskraft;
  • Verwechslungsgefahr;
  • Verletzung;
  • oder Passing-off.

PATHWAYs ACRA-Nummer beweist, dass ein Unternehmen registriert wurde.

Sie beweist kein übergeordnetes rechtliches Recht, unsere geschäftliche Identität zu verwenden.


12. Wir versuchten außerdem, Hamid Oumoumen direkt zu benachrichtigen

Unsere Benachrichtigungsversuche beschränkten sich nicht auf PATHWAYs allgemeines geschäftliches Postfach.

Am 18. März 2025 um 18:36 Uhr versandten wir die PDF-Datei mit der Unterlassungskorrespondenz über Facebook Messenger an einen Chat, der unter folgendem Namen angezeigt wurde:

Hamid Oumoumen

Die Messenger-Oberfläche verzeichnete den Anhang als:

Gesendet

Der Genauigkeit halber zeigt der Screenshot nicht:

  • „Zugestellt“;
  • „Gesehen“;
  • eine Bestätigung, dass die PDF-Datei geöffnet wurde;
  • oder eine Antwort.

Wir behaupten daher nicht, dass der Screenshot allein beweist, dass Herr Oumoumen das Dokument gelesen oder bestätigt hat.

Er beweist die enger gefasste Tatsache:

Wir unternahmen einen direkten Versuch, die vollständige Mitteilung an einen Messenger-Chat zu senden, der unter seinem Namen angezeigt wurde.

Beweisstück B

Internes Beweisstück B — direkte Mitteilung über Messenger. Die Unterlassungskorrespondenz wurde am 18. März 2025 um 18:36 Uhr an einen Messenger-Chat gesendet, der unter dem Namen „Hamid Oumoumen“ angezeigt wurde. Die Oberfläche verzeichnet den Anhang als „Gesendet“. Dieser Screenshot beweist nicht unabhängig davon, dass der Anhang geöffnet oder gelesen wurde.

Falls Herr Oumoumen erklärt:

  • das Konto sei nicht seines gewesen;
  • er habe es nicht kontrolliert;
  • die Nachricht habe ihn nicht erreicht;
  • oder er habe bei der betreffenden Entscheidung keine Rolle gespielt;

ist er eingeladen, diese Position darzulegen.

Wir werden sie fair wiedergeben.


13. Warum Hamid Oumoumen namentlich genannt wird

Im aktuellen rechtlichen Haftungsausschluss von PATHWAY heißt es, PATHWAY TRAVEL PTE. LTD. befinde sich vollständig im Eigentum von International Automobile Authority LLC, einem Unternehmen aus Florida.

Das offizielle Unternehmensregister Floridas führt International Automobile Authority LLC als aktives Unternehmen, das am 27. März 2025 eingetragen wurde.

Derselbe Eintrag nennt:

OUMOUMEN, HAMID — AMBR

als bevollmächtigtes Mitglied.

Damit ist eine öffentliche unternehmerische Verbindung belegt.

Dies allein belegt jedoch nicht, dass Herr Oumoumen:

  • den Namen persönlich ausgewählt hat;
  • die Website persönlich gestaltet hat;
  • die Werbung persönlich erstellt hat;
  • unsere Messenger-Nachricht persönlich gelesen hat;
  • PATHWAYs Rechtsanwälte persönlich beauftragt hat;
  • die Fortsetzung der Nutzung persönlich angeordnet hat;
  • oder persönlich für eine Markenverletzung haftet.

Wir stellen diese Punkte nicht als feststehende Tatsachen dar.

Er wird namentlich genannt, weil:

  1. das offizielle Register ihn mit der angegebenen Muttergesellschaft verbindet;
  2. PATHWAYs eigene Website erklärt, dass diese Muttergesellschaft Eigentümerin der Betreibergesellschaft ist;
  3. ein direkter Versuch unternommen wurde, ein unter seinem Namen angezeigtes Konto zu benachrichtigen;
  4. er daher eine geeignete Unternehmensperson ist, von der Antworten verlangt werden können.

Dieser Artikel betrifft weder sein Privatleben noch seine Familie, nicht damit zusammenhängende Arbeit oder persönliche Aktivitäten in sozialen Medien.

Die Leser werden nicht dazu aufgefordert, ihn zu kontaktieren oder zu belästigen.

Es geht um unternehmerische Verantwortlichkeit.


14. Die Chronologie der Muttergesellschaft beweist keine früheren Rechte

International Automobile Authority LLC wurde am 27. März 2025 in Florida eingetragen.

Das war:

  • nach unserer Mitteilung vom 3. März;
  • nach unserer Nachfassmitteilung vom 18. März;
  • nach unserem versuchten Messenger-Hinweis;
  • nach der Antwort des Kundendienstes von PATHWAY.

Im aktuellen Haftungsausschluss von PATHWAY heißt es, das Wort „Authority“ in seiner Marke beziehe sich auf diese Muttergesellschaft.

Ein im März 2025 gegründetes Unternehmen kann allein durch seine Gründung nicht beweisen, dass es im Oktober 2023 Markenrechte besaß.

PATHWAY kann argumentieren, dass:

  • ein früheres Unternehmen das Zeichen verwendete;
  • Vermögenswerte erworben wurden;
  • Goodwill übertragen wurde;
  • Domains übertragen wurden;
  • ein nicht eingetragenes Geschäft bestand;
  • oder die heutige Muttergesellschaft frühere Rechte erworben hat.

Diese Möglichkeiten können nicht einfach verworfen werden.

Sie bedürfen jedoch einer Dokumentation.

PATHWAY sollte benennen:

  1. die Einheit, die das Zeichen im Oktober 2023 verwendete;
  2. den damaligen Inhaber der Domains;
  3. die Geschäftsunterlagen, die eine tatsächliche Benutzung belegen;
  4. die Gebiete, in denen Dienstleistungen angeboten wurden;
  5. das Rechtsinstrument, mit dem etwaige Rechte oder Goodwill übertragen wurden;
  6. das Datum der Übertragung auf PATHWAY oder seine heutige Muttergesellschaft.

Eine spätere Unternehmensstruktur ist kein Nachweis einer früheren Rechtsnachfolgekette, solange diese Kette nicht vorgelegt wird.


15. Bezahlte Werbung wurde nach der Mitteilung fortgesetzt

Unsere ursprüngliche Mitteilung beanstandete ausdrücklich die Verwendung der streitigen Identität in Google Ads.

Am 17. Juli 2026 sicherten wir eine Google-Suche nach der exakten Wortfolge:

international driving authority

Unter „Gesponserte Ergebnisse“ zeigte Google eine Anzeige mit einem Link zu:

internationaldrivingauthority.com

Die Überschrift der Anzeige lautete:

International Drivers License | Get Your IDP Online Today

Der Anzeigentext lautete:

Get an International Driving Permit online in 5 minutes. Valid for 1–3 years. Drive legally in over 190 countries.

Beweisstück C

Wir behaupten nicht, dass dieser Screenshot beweist, dass PATHWAY unsere Marke manuell als exakt passendes Schlüsselwort gekauft hat.

Google kann Werbung ausspielen über:

  • weitgehende Übereinstimmung;
  • Wortgruppenübereinstimmung;
  • automatisiertes Targeting;
  • dynamische Suchanzeigen;
  • leistungsbasierte Kampagnensysteme.

Der Screenshot beweist eine enger gefasste Tatsache:

Einem Nutzer, der nach den exakten Wörtern unserer eingetragenen Marke und unseres Unternehmensnamens suchte, wurde eine gesponserte Anzeige für den konkurrierenden Dienst angezeigt.

Das ist kommerziell relevant.

Die Anzeige erschien vor den gewöhnlichen Suchergebnissen und konkurrierte um die Aufmerksamkeit einer Person, die unsere exakte Identität eingegeben hatte.


16. Bei derselben Suche erschien eine zweite verbundene Anzeige

Ein zweiter gesicherter Screenshot zeigt ein gesponsertes Ergebnis für:

internationalautomobileauthority.com

als Antwort auf dieselbe exakte Suche:

international driving authority

Auf der rechten Seite zeigte Google das Unternehmenspanel für unseren Betrieb International Driving Authority und verlinkte auf idaoffice.org.

Beweisstück D

PATHWAYs eigener Haftungsausschluss bezeichnet International Automobile Authority LLC als seine Muttergesellschaft.

Das Register Floridas verbindet Hamid Oumoumen als bevollmächtigtes Mitglied mit dieser Muttergesellschaft.

Wir behaupten nicht, dass die Screenshots beweisen:

  • dass beide Anzeigen über dasselbe Google-Ads-Konto verwaltet wurden;
  • dass dieselbe Person jedes Schlüsselwort ausgewählt hat;
  • dass Hamid Oumoumen die Kampagnen persönlich erstellt hat;
  • dass Exact-Match-Targeting verwendet wurde.

Sie zeigen, dass Werbung, die sowohl mit der operativen Marke als auch mit der angegebenen Marke der Muttergesellschaft verbunden ist, im Umfeld einer Suche nach unserer exakten Identität erschien.

Dies ist ein kommerzieller Kontext, in dem Klarheit über Herkunft und Zugehörigkeit von Bedeutung ist.


17. PATHWAYs aktuelle öffentliche Unternehmensgeschichte ist in sich widersprüchlich

Auf der aktuellen „About“-Seite von PATHWAY heißt es:

International Driving Authority wurde 2025 gegründet.

Sie bezeichnet das Unternehmen als Übersetzungsdienst, der von PATHWAY TRAVEL PTE. LTD. betrieben wird.

Das aktuelle Trustpilot-Profil enthält vom Unternehmen verfassten Text, wonach das Geschäft im Jahr 2014 begonnen habe, seit diesem Datum Kunden bediene und das anbiete, was es als International Driving Permit bezeichnet.

Diese beiden Darstellungen der Unternehmensgeschichte können ohne weitere Erläuterung nicht beide wörtlich vollständig sein:

  • Beginn im Jahr 2014;
  • behauptete Benutzung seit Oktober 2023;
  • aktuelle Website mit der Angabe, 2025 gegründet worden zu sein.

Mögliche Erklärungen gibt es:

  • ein früherer Betreiber;
  • eine Übernahme;
  • eine übertragene Website;
  • übertragener Goodwill;
  • ein Rebranding;
  • veralteter Trustpilot-Text;
  • ein Fehler auf der „About“-Seite;
  • ein Fehler bei Trustpilot.

Wir behaupten nicht, dass die Abweichung Betrug beweist.

Wir erklären, dass sie Belege erfordert.

Wenn PATHWAY sich auf eine Nutzung seit 2014 oder 2023 beruft, sollte es benennen:

  1. die juristische Person, die zum betreffenden Zeitpunkt tätig war;
  2. die Gebiete, in denen sie Handel betrieb;
  3. die tatsächlich verkauften Dienstleistungen;
  4. datierte Rechnungen und Kundenunterlagen;
  5. archivierte Werbung;
  6. Unterlagen zur Eigentümerschaft der Website;
  7. die Kette, durch die die Rechte auf das heutige Unternehmen gelangten.

Ein von einem Unternehmen selbst verfasster Trustpilot-Satz ist kein Beweis rechtlicher Priorität.


18. Die Verwechslungsgefahr für Verbraucher ist nicht bloß theoretisch

Das praktische Risiko beschränkt sich nicht darauf, dass Rechtsanwälte Namen auf Papier vergleichen.

Beide Unternehmen werden bei Trustpilot unter demselben Titel angezeigt:

International Driving Authority

Unser Trustpilot-Profil hat zahlreiche Bewertungen zu einer Bestellung erhalten, die nach unserer öffentlichen Antwort bei einer anderen Organisation aufgegeben wurde.

Trustpilot selbst schlug vor, die Profile zu unterscheiden durch:

  • Standortangaben;
  • einen hervorgehobenen Hinweis „Das sollten Sie wissen“;
  • und Werkzeuge, um Bewertungen zu verschieben, die beim falschen Unternehmen eingereicht wurden.

Trustpilot lehnte später eine Änderung des angezeigten Profilnamens von PATHWAY ab und begründete dies damit, dass dieser die Domain des Wettbewerbers widerspiegele und Trustpilot neutral bleiben wolle.

Die Entscheidung von Trustpilot ist kein markenrechtliches Urteil.

Sie:

  • erteilt PATHWAY keine Lizenz;
  • bestimmt nicht die Erstbenutzung;
  • erklärt unsere Eintragungen nicht für nichtig;
  • stellt nicht das Fehlen einer Verwechslungsgefahr fest;
  • bindet weder ein Gericht noch ein Markenamt.

Dass Trustpilot bereit war, Hinweise zur Unterscheidung hinzuzufügen und falsch eingereichte Bewertungen zu verschieben, ist zumindest ein Beleg dafür, dass das Identifizierungsproblem real genug ist, um ein Eingreifen der Plattform zu erfordern.

Unser vorgeschlagener neutraler Profiltitel bleibt:

PATHWAY TRAVEL PTE. LTD. — internationaldrivingauthority.com

Damit blieben erhalten:

  • echte Bewertungen;
  • der TrustScore;
  • der Zugang der Verbraucher zum Profil;
  • und eine zutreffende rechtliche Kennzeichnung.

19. PATHWAY veröffentlicht inzwischen eine eigene Richtlinie für Markenbeschwerden

Auf der Website von PATHWAY ist derzeit eine Richtlinie zum geistigen Eigentum veröffentlicht, in der erklärt wird, dass das Unternehmen Rechte des geistigen Eigentums respektiert.

Die Richtlinie sieht ein bestimmtes Verfahren für Markenbeschwerden vor und verlangt vom Anspruchsteller die Einreichung von:

  • der Marke und der Eintragungsnummer;
  • dem angeblich verletzenden Material;
  • dessen Fundstelle;
  • Kontaktdaten;
  • einer Erklärung nach Treu und Glauben;
  • einer Unterschrift.

Dies sind im Wesentlichen dieselben Kategorien von Informationen, die wir 2025 bereitgestellt haben.

Die aktuelle Richtlinie wurde nach unseren ursprünglichen Mitteilungen veröffentlicht.

Wir werden dennoch über den neu veröffentlichten Kanal eine aktualisierte Mitteilung einreichen, damit PATHWAY nicht behaupten kann, die Beschwerde sei an die falsche Abteilung gerichtet worden.

Eine später eingeführte Richtlinie beseitigt jedoch nicht:

  • die bestätigte Mitteilung vom März 2025;
  • die persönliche Antwort;
  • den eingeräumten Fehler des Kundendienstes;
  • die förmlichen Antworten der Rechtsanwälte;
  • die bewusste Entscheidung zur Fortsetzung.

Dieselbe Richtlinie erklärt, dass PATHWAYs eigene Marken, Designs, Vorlagen und sonstiges geistiges Eigentum geschützt seien und eine unbefugte Vervielfältigung verboten sei.

Der Respekt vor geistigem Eigentum kann nicht nur in eine Richtung gelten.

Ein Unternehmen kann nicht strengen Schutz für seine eigenen Markenwerte verlangen und gleichzeitig die eingetragenen Rechte eines anderen Unternehmens zurückweisen, ohne die Belege vorzulegen, von denen seine eigene Prioritätsbehauptung abhängt.


20. Warum wir die fortgesetzte Nutzung als bewusste Markenaneignung bezeichnen

Wir verwenden diesen Ausdruck nicht bloß deshalb, weil die Unternehmen unterschiedlicher Auffassung sind.

Wir verwenden ihn aufgrund der Gesamtchronologie:

  1. International Driving Authority LLP besteht seit 2017.
  2. Unsere Position ist, dass die kommerzielle Nutzung in diesem Zeitraum begann.
  3. Unser internes System verzeichnet Transaktionen mit Singapur-Führerscheinbezug seit Januar 2018.
  4. PATHWAY behauptet eine Erstbenutzung erst ab Oktober 2023.
  5. Die Zeichen sind identisch.
  6. Die Dienstleistungen überschneiden sich.
  7. PATHWAY erhielt eine ausführliche Mitteilung.
  8. Seine erste Antwort analysierte das falsche Unternehmen.
  9. Wir berichtigten diesen Fehler.
  10. PATHWAY holte rechtlichen Rat ein.
  11. Seine Rechtsanwälte formulierten eine Verteidigung.
  12. PATHWAY entschied sich gegen ein Rebranding.
  13. Die Nutzung auf der Website und bei Trustpilot wurde fortgesetzt.
  14. Gesponserte Werbung erschien weiterhin im Umfeld von Suchen nach unserem exakten Namen.
  15. Uns wurden keine zugrunde liegenden Belege aus Oktober 2023 vorgelegt.

Dies ähnelt nicht länger einem unbemerkten Zufall bei der Namenswahl.

Es ist eine informierte geschäftliche Entscheidung.

Unsere Meinung lautet:

PATHWAY behält wissentlich eine Identität bei und nutzt sie kommerziell, die mit unserem früheren Unternehmensnamen und unseren eingetragenen Marken identisch ist.

Unser rechtlicher Vorwurf lautet:

Diese fortgesetzte Nutzung verletzt unsere Rechte in den Gebieten, in denen diese Rechte gelten und in denen keine gültige Verteidigung wegen früherer Benutzung oder aus anderem Grund nachgewiesen ist.

Ein Gericht oder Tribunal kann diesen Vorwurf annehmen oder zurückweisen.

PATHWAY sollte nicht allein aufgrund einer Erklärung als schuldig behandelt werden.

Ebenso wenig sollte seine behauptete Verteidigung allein deshalb als bewiesen behandelt werden, weil seine Rechtsanwälte sie vorgetragen haben.


21. PATHWAYs Position und unsere Erwiderung

Von PATHWAY erklärte PositionUnsere Erwiderung
Es verwendete den Namen seit ungefähr Oktober 2023.Unser Unternehmen bestand unter dem exakten Namen seit 2017, und unsere Unterlagen zeigen kommerzielle Transaktionen mit Singapur-Führerscheinbezug seit Januar 2018.
Es verfügt über Belege mit Datum vom 27. Oktober 2023.Die zugrunde liegenden archivierten Seiten, Marketingmaterialien, Korrespondenz, Rechnungen und Unterlagen zur Rechtsnachfolgekette wurden uns nicht vorgelegt.
Seine Benutzung liegt vor unseren Markenanmeldungen von 2024.Das Eintragungsdatum ist nicht das einzige relevante Datum. Frühere kommerzielle Nutzung und Inhaberschaft müssen bewiesen werden.
Es hat frühere Benutzung in Singapur.Ein Screenshot aus unserem System zeigt vor dem 1. Oktober 2023 insgesamt 28 Aufträge mit in Singapur ausgestellten Führerscheinen. Die territoriale und markenrechtliche Bedeutung der Belege beider Parteien muss geprüft werden.
Sein Logo und sein visueller Markenauftritt sind unterschiedlich.Visuelle Unterschiede sind relevant, doch der vollständige Geschäftsname ist identisch und die Dienstleistungen überschneiden sich.
Die Wortfolge ist beschreibend.Auf der aktuellen Website von PATHWAY heißt es, das Unternehmen erbringe ausschließlich Übersetzungen und sei kein Aussteller von Genehmigungen. Die Beschreibung seiner Rechtsanwälte, wonach die Dienstleistung in der Ausstellung oder Beschaffung von Genehmigungen bestehe, beantwortet die eingetragene Spezifikation für Übersetzungsdienstleistungen nicht unmittelbar.
Die ACRA-Registrierung stützt sein Recht, den Namen zu verwenden.ACRA und IPOS erklären ausdrücklich, dass die Registrierung eines Geschäftsnamens oder einer Domain keinen Markenschutz gewährt.
Es besteht keine Verwechslungsgefahr.Beide Unternehmen erscheinen bei Trustpilot unter demselben Titel, fehlgeleitete Bewertungen sind vorgekommen und Trustpilot schlug Werkzeuge zur Unterscheidung vor.
Seine Benutzung erfolgt in gutem Glauben.Wir bestreiten diese Schlussfolgerung angesichts unserer früheren Geschichte, des identischen Namens, der sich überschneidenden Dienstleistungen, der Mitteilung, der rechtlichen Beratung und der fortgesetzten Werbung.
Unsere singapurische Eintragung ist angreifbar.Das ist eine rechtliche Behauptung und ein mögliches Verfahren, keine bestehende Nichtigkeitsentscheidung.
Seine Domains wurden nicht bösgläubig registriert.Diese Frage hängt von der vollständigen Registrierungsgeschichte, Kenntnis, Rechten, berechtigten Interessen und Nutzung ab.
Der Name der aktuellen Muttergesellschaft erklärt „Authority“.Die Mutter-LLC wurde im März 2025 eingetragen und kann allein keine bis 2023 zurückreichenden Rechte beweisen.

22. Fragen, die PATHWAY beantworten sollte

Wir fordern PATHWAY TRAVEL PTE. LTD. auf, öffentlich zu beantworten:

  1. Welches rechtliche Recht behauptet PATHWAY zur Verwendung von INTERNATIONAL DRIVING AUTHORITY für Übersetzungsdienstleistungen im Vereinigten Königreich, in der Europäischen Union, in Singapur und in Kanada?
  2. Behauptet PATHWAY eine Lizenz, Zustimmung, Abtretung oder Genehmigung von International Driving Authority LLP?
  3. Welche juristische Person verwendete das streitige Zeichen erstmals am 27. Oktober 2023?
  4. In welchen Ländern wurde es verwendet?
  5. Welche Dienstleistungen waren bis zu diesem Datum tatsächlich verkauft worden?
  6. Welche archivierten Webseiten stützen die Behauptung?
  7. Welche Rechnungen, Zahlungsunterlagen, Werbeanzeigen und Kundenmitteilungen stützen sie?
  8. Richtete sich die behauptete Nutzung an Verbraucher in Singapur?
  9. Wurden Kunden in Singapur bedient?
  10. Wurde das Zeichen als Kennzeichen der betrieblichen Herkunft verwendet oder lediglich als Website-Text?
  11. Wer war Inhaber des relevanten Goodwills?
  12. Wie wurde dieser Goodwill auf PATHWAY übertragen?
  13. Wie erklärt PATHWAY unsere Auftragsunterlagen mit in Singapur ausgestellten Führerscheinen seit Januar 2018?
  14. Warum analysierte seine erste Antwort International Drivers Association statt International Driving Authority LLP?
  15. Welche Prüfung erfolgte, nachdem dieser Fehler berichtigt worden war?
  16. Warum wurde die ACRA-Registrierung als Beleg gegen eine Markenverletzung dargestellt, obwohl ACRA das Gegenteil erklärt?
  17. Warum heißt es auf der aktuellen „About“-Seite, das Unternehmen sei 2025 gegründet worden?
  18. Warum erklärt Trustpilot, es habe 2014 begonnen?
  19. Warum verkauft die Werbung ein „International Driving Permit“, während der Haftungsausschluss erklärt, das Produkt sei keines?
  20. Wodurch wird die Behauptung belegt, Kunden könnten in mehr als 190 Ländern legal fahren?
  21. Wer traf nach Einholung rechtlichen Rats die Entscheidung, den streitigen Namen beizubehalten?
  22. Warum kann PATHWAY nicht unter seinem verifizierten rechtlichen Namen oder einer anderen eigenständigen Marke tätig sein?

Diese Fragen erfordern Belege.

Keine Domain.

Keinen Slogan.

Keine Unternehmensregistrierungsnummer.

Belege.


23. Fragen an Hamid Oumoumen

Wir fordern Hamid Oumoumen auf, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Haben Sie an der Entscheidung mitgewirkt, sie genehmigt oder davon Kenntnis erlangt, die streitige Marke nach der Mitteilung weiter zu verwenden?
  2. Ist der Messenger-Chat, der am 18. März 2025 verwendet wurde, mit einem von Ihnen kontrollierten Konto verbunden?
  3. Haben Sie die Mitteilung erhalten, geöffnet oder später davon Kenntnis erlangt?
  4. Wann erfuhren Sie erstmals von dem Einwand von International Driving Authority LLP?
  5. Welche aktuelle Rolle haben Sie bei International Automobile Authority LLC?
  6. Haben Sie eine Eigentümer- oder Leitungsfunktion bei PATHWAY TRAVEL PTE. LTD.?
  7. Haben Sie die streitige Marke ausgewählt, genehmigt oder an ihrer Auswahl mitgewirkt?
  8. Haben Sie an der Entscheidung zur Fortsetzung nach der Mitteilung mitgewirkt oder sie genehmigt?
  9. Welche früheren Rechte behauptet die Gruppe?
  10. Welche Einheit verwendete den Namen angeblich im Oktober 2023?
  11. Wie wurden etwaige frühere Rechte auf die heutige Unternehmensstruktur übertragen?
  12. Wer kontrolliert die Werbung für die beiden verbundenen Domains?
  13. Wird die Unternehmensgruppe die Unterlagen vorlegen, die ihre Prioritätsbehauptung stützen?
  14. Wird sie eine nicht kollidierende Marke annehmen, wenn sie keine übergeordneten Rechte nachweisen kann?

Falls Herr Oumoumen die dokumentierte Unternehmensverbindung bestreitet oder bei der betreffenden Markenentscheidung keine Rolle spielte, laden wir ihn ein, eine sachliche Antwort vorzulegen, die wir fair veröffentlichen werden.

OUMOUMEN HAMID = DIREKTOR seit ganz am Anfang 05. JAN. 2024

Wenn das Messenger-Konto nicht seines war, kann er dies erklären.

Wenn die Gruppe über übergeordnete Rechte verfügt, kann sie diese dokumentieren.


24. Was wir verlangen

International Driving Authority LLP fordert PATHWAY TRAVEL PTE. LTD., International Automobile Authority LLC und die Personen, die den betreffenden Geschäftsbetrieb leiten, auf:

  1. Die Verwendung von INTERNATIONAL DRIVING AUTHORITY als Marke, Geschäftsidentität, Profiltitel, Werbekennzeichnung oder Kennzeichen der kommerziellen Herkunft in Gebieten einzustellen, in denen unsere Rechte gelten und keine wirksame Verteidigung nachgewiesen ist.
  2. Das streitige Zeichen zu entfernen oder umzustellen aus:
    • Websites;
    • Social-Media-Profilen;
    • bezahlter Werbung;
    • Werbetexten;
    • Unternehmensverzeichnissen;
    • Metadaten;
    • der Darstellung bei Trustpilot;
    • Kundenkommunikation;
    • Werbematerialien.
  3. Folgendes anzunehmen:
    • den verifizierten rechtlichen Namen PATHWAY TRAVEL PTE. LTD.; oder
    • eine andere unabhängig geschaffene, nicht kollidierende Marke.
  4. Widersprüchliche öffentliche Aussagen zu berichtigen hinsichtlich:
    • eines behaupteten Beginns im Jahr 2014, 2023 oder 2025;
    • der Frage, ob das Produkt ein IDP oder eine private Übersetzung ist;
    • der Frage, ob es gesetzliche Fahrberechtigungen gewährt oder ermöglicht;
    • der Frage, ob die Akzeptanz garantiert ist;
    • der Grundlage für Behauptungen über mehr als 190 Länder.
  5. Sämtliche Unterlagen aufzubewahren betreffend:
    • die Auswahl des streitigen Namens;
    • den Erwerb von Domains;
    • die behauptete Erstbenutzung;
    • archivierte Webseiten;
    • Marketingkampagnen;
    • Kundentransaktionen;
    • Unternehmensumstrukturierungen;
    • die Übertragung von Goodwill;
    • den Eingang und die Bearbeitung unserer Mitteilungen;
    • rechtliche Beratung und daraus resultierende Geschäftsentscheidungen, vorbehaltlich einschlägiger Privilegien;
    • Google-Ads-Einstellungen und die Identität des Werbetreibenden;
    • Anweisungen an Mitarbeiter, Auftragnehmer, Agenturen und Plattformen.
  6. Eine inhaltliche schriftliche Antwort vorzulegen, die bezeichnet:
    • die rechtliche Grundlage für die fortgesetzte Nutzung;
    • den behaupteten Inhaber älterer Rechte;
    • die Belege für frühere Benutzung;
    • die Eigentums- und Rechtsnachfolgekette;
    • die für die fortgesetzte Markenverwendung verantwortliche Entscheidungsperson.

Wir bleiben offen für Gespräche über eine praktische Umstellung, die:

  • Verbraucher schützt;
  • berechtigte Bewertungen erhält;
  • weitere Verwechslungen verhindert;
  • und PATHWAY ermöglicht, unter seiner eigenen eigenständigen Identität weiter Handel zu treiben.

Was wir nicht akzeptieren werden, ist eine unbefristete Nutzung unseres Namens, die lediglich durch nicht vorgelegte Belege und zirkuläre Verweise auf eine Domain gestützt wird.


25. Was wir nicht behaupten

Der Genauigkeit halber:

  • Wir behaupten nicht, dass ein Strafgericht jemanden wegen Diebstahls oder Betrugs verurteilt hat.
  • Wir beschuldigen Hamid Oumoumen keiner Straftat.
  • Wir behaupten nicht, dass ein Zivilgericht bereits eine Markenverletzung festgestellt hat.
  • Wir behaupten nicht, dass Hamid Oumoumen persönlich jede unternehmerische Handlung vorgenommen hat.
  • Wir behaupten nicht, dass der Messenger-Screenshot beweist, dass er die PDF-Datei geöffnet oder gelesen hat.
  • Wir behaupten nicht, dass die Google-Screenshots den Kauf exakt passender Schlüsselwörter beweisen.
  • Wir behaupten nicht, dass beide Anzeigen über dasselbe Google-Konto verwaltet wurden.
  • Wir behaupten nicht, dass sich jeder Inhaber eines singapurischen Führerscheins in unseren Unterlagen physisch in Singapur befand.
  • Wir behaupten nicht, dass der interne Screenshot für sich genommen die rechtliche Prüfung der Erstbenutzung in Singapur abschließend entscheidet.
  • Wir fordern niemanden auf, eine Person zu kontaktieren, zu bedrohen oder zu belästigen.
  • Wir fordern niemanden auf, ohne echte Kundenerfahrung eine Bewertung zu veröffentlichen.
  • Wir fordern Trustpilot nicht auf, berechtigte Bewertungen zu löschen.
  • Wir verschweigen nicht, dass PATHWAY unsere Position bestreitet und rechtliche Verteidigungen formuliert hat.

Unser Vorwurf ist enger gefasst:

PATHWAY verwendet weiterhin die identische Identität INTERNATIONAL DRIVING AUTHORITY für sich überschneidende Übersetzungsdienstleistungen, trotz unserer wesentlich früheren Unternehmens- und Geschäftsgeschichte, eingetragener Rechte, auf Januar 2018 zurückgehender Auftragsbelege mit Singapur-Bezug, förmlicher Mitteilungen und anschließender rechtlicher Korrespondenz.

Wir sind der Auffassung, dass diese fortgesetzte Nutzung unsere Rechte verletzt.

Wir betrachten sie als bewusste Markenaneignung.

Bislang hat kein Gericht die Haftung festgestellt.


26. Recht auf Gegendarstellung

PATHWAY TRAVEL PTE. LTD., International Automobile Authority LLC und Hamid Oumoumen haben ein Recht auf Gegendarstellung.

Wir werden die wesentliche Position fair wiedergeben.

Wir werden eine Antwort nicht allein deshalb auslassen, weil wir ihr widersprechen.

Wir werden weder echte Vergleichsvorschläge noch privilegierte Rechtsberatung offenlegen.


27. Richtlinie zu Berichtigungen

Wir verpflichten uns zur Genauigkeit.

Jede in diesem Artikel genannte Person oder jedes Unternehmen kann einreichen:

  • Belege aus offiziellen Registern;
  • eine Tatsachenberichtigung;
  • Belege für frühere Benutzung;
  • archivierte Webseiten;
  • Rechnungen;
  • Marketingunterlagen;
  • Belege für eine Lizenz oder Zustimmung;
  • eine Abtretungsvereinbarung;
  • Belege dafür, dass eine Unternehmensbeziehung falsch zugeordnet wurde;
  • eine Erklärung zur Werbung;
  • eine rechtliche Position zur Aufnahme in den Artikel.

Ein nachgewiesener Tatsachenfehler wird unverzüglich berichtigt.

Wesentliche Berichtigungen werden von einem Aktualisierungshinweis begleitet, der erklärt:

  • was geändert wurde;
  • wann es geändert wurde;
  • warum es geändert wurde.

Wir werden Fehler berichtigen.

Wir werden zutreffende Dokumentation nicht allein deshalb entfernen, weil sie unangenehm ist.


Schlussfolgerung

PATHWAY hatte eine Wahl.

Es konnte seine Rechte erläutern.

Es konnte seine behaupteten Belege aus Oktober 2023 vorlegen.

Es konnte den ursprünglichen Rechteinhaber benennen.

Es konnte die Rechtsnachfolgekette dokumentieren.

Es konnte verhandeln.

Es konnte ein Rebranding vornehmen.

Es konnte seinen verifizierten rechtlichen Unternehmensnamen verwenden.

Es konnte aus der enormen Bandbreite verfügbarer kommerzieller Möglichkeiten einen beliebigen eigenständigen Namen wählen.

Stattdessen wird die identische Identität weiterhin verwendet.

PATHWAY erhielt unsere Mitteilung.

Seine erste Antwort untersuchte das falsche Unternehmen und den falschen Streit.

Wir berichtigten diesen Fehler.

PATHWAY holte rechtlichen Rat ein.

Seine Rechtsanwälte behaupteten frühere Benutzung und griffen unsere Eintragung an.

Unsere Unterlagen zeigen abgeschlossene kommerzielle Transaktionen mit in Singapur ausgestellten Führerscheinen seit dem 5. Januar 2018, Jahre vor der von PATHWAY behaupteten Benutzung im Oktober 2023.

PATHWAY hat uns die zugrunde liegenden Belege für seine Prioritätsbehauptung nicht vorgelegt.

Gesponserte Werbung für verbundene Dienstleistungen erscheint weiterhin im Umfeld von Suchen nach unserem exakten Namen.

Die Werbung bezeichnet das Produkt als International Driving Permit und verspricht legales Fahren in mehr als 190 Ländern.

Der eigene Haftungsausschluss des Unternehmens erklärt, das Produkt sei kein offizielles IDP, gewähre nicht eigenständig Fahrberechtigungen und seine Akzeptanz sei nirgendwo garantiert.

Dies sind dokumentierte Tatsachen.

Unsere Schlussfolgerung ist ausdrücklich als Meinung gekennzeichnet:

Die fortgesetzte Verwendung der identischen Identität INTERNATIONAL DRIVING AUTHORITY nach berichtigter Mitteilung und rechtlicher Beratung ist eine bewusste geschäftliche Entscheidung — kein unschuldiger Zufall bei der Namenswahl.

Eine Unternehmensregistrierung ist kein Markenschutz.

Eine Domain ist keine Lizenz.

Eine später gegründete Muttergesellschaft ist kein Beweis früherer Rechte.

Die Behauptung eines Rechtsanwalts, dass Belege existieren, ist nicht die Vorlage dieser Belege.

Unterschiedliche Farben lassen identische Wörter nicht verschwinden.

Ein Haftungsausschluss beseitigt nicht automatisch den Widerspruch zu einer Anzeige.

Schweigen ist keine Zustimmung.

Und die fortgesetzte kommerzielle Nutzung nach einer Mitteilung ist kein unbewusstes Ereignis.

Ein Unternehmen, das anspruchsvoll genug ist, eine internationale Unternehmensstruktur aufzubauen, mehrere Websites zu betreiben, Rechtsanwälte zu beauftragen und weltweite Werbung zu schalten, ist auch anspruchsvoll genug, einen eigenen Namen zu wählen.

Bis PATHWAY TRAVEL PTE. LTD. und die es leitenden Personen entweder die Verwendung der streitigen Identität einstellen oder glaubwürdige Belege für ein übergeordnetes Recht vorlegen, wird International Driving Authority LLP weiterhin den Namen schützen, den es seit 2017 trägt, sowie die in seinem Namen eingetragenen Marken.


Beweisverzeichnis

  1. Companies-House-Eintrag für International Driving Authority LLP.
  2. EU-Wortmarkeneintragung Nr. 019026482.
  3. EU-Bildmarkeneintragung Nr. 019026472.
  4. Britische Wortmarkeneintragung Nr. UK00004050366.
  5. Britische Bildmarkeneintragung Nr. UK00004050422.
  6. Singapurische Bildmarkeneintragung Nr. 40202409334V.
  7. Kanadische Wortmarkeneintragung TMA 1,361,810.
  8. Kanadische Bildmarkeneintragung TMA 1,361,808.
  9. Interne Suche im Auftragssystem mit 28 Datensätzen zu in Singapur ausgestellten Führerscheinen vor dem 1. Oktober 2023; der älteste angezeigte Datensatz ist auf den 5. Januar 2018 datiert.
  10. Unterlassungskorrespondenz vom 3., 18. und 19. März 2025.
  11. Messenger-Screenshot vom 18. März 2025.
  12. Inhaltliche Schreiben des Rechtsbeistands von PATHWAY vom 8. und 14. April 2025.
  13. Screenshot eines gesponserten Google-Ergebnisses für internationaldrivingauthority.com.
  14. Screenshot eines gesponserten Google-Ergebnisses für internationalautomobileauthority.com.
  15. Aktuelle „About“-Seite von PATHWAY.
  16. Aktueller rechtlicher Haftungsausschluss von PATHWAY.
  17. Aktuelle Richtlinie von PATHWAY zum geistigen Eigentum.
  18. Eintrag der Florida Division of Corporations für International Automobile Authority LLC.
  19. Aktuelle Unternehmensbeschreibung bei Trustpilot.
  20. Korrespondenz mit Trustpilot zur Profilidentifizierung.
  21. Offizielle ACRA-Anleitung zur Unterscheidung zwischen Geschäftsnamensregistrierung und Markenschutz.
  22. Offizielle IPOS-Anleitung zur Unterscheidung zwischen Unternehmens- und Domainregistrierung einerseits und Markenrechten andererseits.
  23. Singapurische Behördenquellen zur früheren Markennutzung und Inhaberschaft.
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